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Unternehmen müssen Arbeitszeit genau erfassen

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Künftig sollen alle Arbeitnehmer in Deutschland eine genaue Übersicht über ihre genauen Arbeitszeiten erhalten. Damit setzt das Bundesarbeitsministerium eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Bislang werden in Deutschland lediglich Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit erfasst. Ein Urteil des EuGH aus dem Jahre 2019 verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems, um die von den Beschäftigten geleistete Arbeitszeit vollständig zu erfassen.
Unternehmen müssen Arbeitszeit genau erfassen
D ie lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit gilt in Deutschland nur für bestimmte Personen- bzw. Tätigkeitsgruppen, darunter LKW-Fahrer und Bauarbeiter sowie im Gaststättengewerbe oder der fleischverarbeitenden Industrie. Eine generelle rechtliche Verpflichtung, um die gesamte Arbeitszeit von Mitarbeitern zu registrieren, besteht jedoch nicht für alle Branchen, ergab ein Gutachten, das das Ministerium für Arbeit erstellen ließ.

Moderate Anpassungen im Arbeitsrecht


Nun ist der Bundesgesetzgeber jedoch angewiesen, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu erweitern. Eine große Umgestaltung der Regelungen schloss Ressortchef Hubertus Heil (SPD) jedoch aus, allenfalls werde es zu moderaten Anpassungen im deutschen Arbeitszeitrecht kommen. Schließlich solle die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, erklärte der Bundearbeitsminister.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte das Grundsatzurteil gutgeheißen, denn so werde sogenannte „Flatrate-Arbeit“ erheblich erschwert. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung leisteten Beschäftigte in Deutschland im dritten Quartal 2019 im Schnitt jeden Monat 6,2 bezahlte Überstunden und 5,4 unbezahlte Überstunden. Vertreter der Arbeitgeberseite hatten dagegen erklärt, sie fürchteten eine geringere Flexibilität von Unternehmen.

[h39Rückkehr der Stechuhr?[/h3]
Doch wie könnte eine künftige Erfassung der gesamten Arbeitszeit aussehen? Hier könnte die gute, alte Stempeluhr, selbstverständlich auch elektronisch, wieder zum Einsatz kommen. So werden in Zukunft Beginn, Ende, Pausen und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet, und zwar am jeweiligen Tag. Beschäftigte erhalten zudem einen rechtlichen Anspruch, die über sie geführte Zeiterfassung zu überprüfen.

Möglich sind eine analoge Erfassung, etwa durch Stundenzettel oder per Stechkarte, oder elektronisch durch eine Chipkarte oder das Scannen biometrischer Daten. Auch das An- bzw. Abmelden am Computer per individueller Kennung ist eine Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit zu erheben. Neben elektronischen Zutrittsausweisen stehen auch Apps auf mobilen Geräten, gerade für Beschäftigte im Außendienst, zur Verfügung.
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Über den Autor


Marco Schmitz Marco Schmitz
Beschäftigt sich mit vielen Themen des Internets. Er schreibt bereits seit einigen Jahren Artikel mit dem Themenschwerpunkt: Aktuelles Zeitgeschehen und Technik. Schreibt seit dem 17.08.2012 für diese WissenOnline.

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